Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber: Kevin Kleine-Kettler · Schwedtstraße 5, 38110 Braunschweig
Tel./WhatsApp: 0171 9009360 · info@shineops.de · www.shineops.de
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ShineOps – Mobiler Autopflegeservice, Inhaber Kevin Kleine-Kettler (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde") über Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugpflege und -aufbereitung.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer den Vertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt (§ 14 BGB). Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher gelten – insbesondere §5a –, finden auf Unternehmer keine Anwendung; ein Widerrufsrecht wird Unternehmern auch nicht vertraglich eingeräumt.
Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt: mit dem Angebot, im Kundenportal oberhalb der Schaltfläche zur Beauftragung sowie jederzeit abrufbar unter shineops.de/agb.html. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§2 Leistungen
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeug-Innenraumpflege, insbesondere:
- Fahrzeuginnenreinigung und Innenraumaufbereitung
- Polster- und Lederreinigung/-pflege
- Tierhaarentfernung
- Geruchsneutralisierung, Ozonbehandlung und Klimadesinfektion
- Cabrioverdeck-Reinigung
- Reinigung von Außenspiegeln und Scheiben
Die Leistungen erfolgen mobil beim Kunden vor Ort oder am Standort des Anbieters. Für Wohnmobile und Kastenwagen bietet der Anbieter zusätzlich eine Außenwäsche an; diese erfolgt ausschließlich in einer Waschhalle bzw. auf einem dafür zugelassenen Waschplatz. Eine Fahrzeugaußenwäsche beim Kunden vor Ort ist aus umweltrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Außenwäsche von PKW ist derzeit nicht Bestandteil des Leistungsangebots. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag.
§3 Preise und Zahlung
- Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß §19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und folglich auch nicht ausgewiesen. Alle genannten Preise sind Endpreise.
- Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Überweisung, PayPal, Kartenzahlung.
- Neukunden zahlen grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung.
- Stamm- und Firmenkunden können nach Vereinbarung per Rechnung zahlen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
§4 Anfahrt / Einsatzgebiet
Der Anbieter ist im Raum Braunschweig und Umgebung tätig. Es gelten abgestufte Anfahrtskosten je nach Entfernungszone gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
§5 Terminvereinbarung und Stornierung
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich.
- Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 30 €, fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Diese Ausfallgebühr betrifft ausschließlich die bloße Terminabsage. Erklärt ein Verbraucher einen Widerruf nach §5a, gelten allein die dortigen gesetzlichen Folgen; eine Ausfallgebühr wird daneben nicht erhoben.
- Bei höherer Gewalt oder nachvollziehbaren Ausnahmefällen entscheidet der Anbieter kulant.
§5a Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden gesondert in Textform zur Verfügung gestellt wird.
- Für Unternehmer, die den Vertrag zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken schließen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für sie gelten allein die Regelungen aus §5.
- Da Termine häufig innerhalb der Widerrufsfrist liegen, holt der Anbieter vor Arbeitsbeginn das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers ein, mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, sowie dessen Bestätigung, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt. Bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen wird diese Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten.
- Widerruft der Verbraucher, nachdem die Arbeiten auf sein Verlangen bereits begonnen haben, aber bevor sie abgeschlossen sind, schuldet er Wertersatz für den bereits erbrachten Teil der Leistung.
- Das Widerrufsrecht kann formlos ausgeübt werden – etwa per E-Mail an info@shineops.de oder mit einem Brief. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben; das Muster-Widerrufsformular liegt der Widerrufsbelehrung bei.
- Zusätzlich steht eine elektronische Widerrufsfunktion bereit: unter shineops.de/widerruf.html sowie im Kundenportal beim jeweiligen Vorgang, dort während der gesamten Widerrufsfrist. Nach Eingang übermittelt der Anbieter unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger – in der Regel per E-Mail – eine Eingangsbestätigung, die den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs enthält.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Anbieter arbeitet autark und bringt eigenen Strom und eigenes Wasser mit. Der Kunde stellt lediglich sicher:
- Zugang zum Fahrzeug zum vereinbarten Termin
- einen geeigneten, zugänglichen Stellplatz für die Durchführung der Arbeiten
- einen Hinweis auf besondere Verschmutzungen oder empfindliche Materialien
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten sämtliche persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen – insbesondere aus Handschuhfach, Türfächern, Mittelkonsole, Ablagen und Kofferraum. Bereiche, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht vollständig geleert sind, werden aus Gründen der Privatsphäre sowie zur Vermeidung von Verlust oder Beschädigung nicht gereinigt. Für Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben, kann der Anbieter keine Obhut übernehmen; für ihren Verlust oder ihre Beschädigung haftet er nach Maßgabe von §7a. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder anzupassen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
§7 Vorschäden und Dokumentation
- Vorschäden am Fahrzeug sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten anzugeben.
- Vor Arbeitsbeginn wird der Fahrzeugzustand dokumentiert (Vorschädenprotokoll, in der Regel fotografisch). Der Kunde kann den dokumentierten Zustand vor Arbeitsbeginn sowie die Abnahme nach Abschluss der Arbeiten elektronisch auf einem Bildschirm des Anbieters bestätigen; diese Bestätigung ist freiwillig und dient allein der Beweissicherung für beide Seiten. Wird keine Bestätigung erteilt, gilt die fotografische Dokumentation.
- Bereits vorhandene Schäden – insbesondere Lackschäden, Kratzer, Materialermüdung sowie lose oder beschädigte Bauteile – sind keine vom Anbieter verursachten Schäden. Für sie besteht keine Einstandspflicht, es sei denn, sie werden bei der Bearbeitung schuldhaft vergrößert.
- Bei empfindlichen oder vorgeschädigten Materialien (z. B. gealterte Polster, Leder, Lacke) weist der Anbieter vor Beginn auf das erhöhte Risiko hin. Führt der Kunde die Arbeiten daraufhin dennoch aus, trägt er das damit verbundene Materialrisiko; die Haftung des Anbieters nach §7a bleibt unberührt.
§7a Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet er bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§8 Besonderheiten bei Reinigungsarbeiten
- Bei starken Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Nikotin, Gerüche, Flecken) kann kein vollständiger Reinigungserfolg garantiert werden.
- Ozonbehandlungen und Desinfektionen wirken unterstützend, stellen jedoch keine Garantie für eine vollständige Geruchsbeseitigung dar.
- Der geschuldete Leistungsumfang richtet sich nach der vereinbarten Dienstleistung, nicht nach einem bestimmten optischen Endergebnis.
§9 Witterung und Arbeitsabbruch (mobiler Service)
- Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen (z. B. Starkregen, Frost, extreme Hitze) kann der Anbieter Termine verschieben.
- Bereits begonnene Arbeiten können aus Witterungsgründen unterbrochen oder abgebrochen werden; in diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.
- Bereits erbrachte Teilleistungen können anteilig berechnet werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
§10 Bild- und Werbenutzung
Zur Dokumentation des Auftrags fertigt der Anbieter Aufnahmen des Fahrzeugzustands vor und nach den Arbeiten an; diese dienen der Beweissicherung und werden nicht veröffentlicht. Eine Nutzung von Vorher-/Nachher-Bildern des Fahrzeuginnenraums zu Werbezwecken (z. B. auf Website und Social Media) erfolgt ausschließlich mit vorheriger Einwilligung des Kunden. Personenbezogene Daten und Kennzeichen werden dabei nicht erkennbar dargestellt oder unkenntlich gemacht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§10a Kundenportal
Der Anbieter kann dem Kunden einen persönlichen Online-Bereich bereitstellen, in dem dieser den Stand seines Auftrags, freigegebene Fotos und seine Rechnung einsehen kann. Der Zugang erfolgt über einen individuellen Link, auf Wunsch zusätzlich geschützt durch eine PIN.
Der Kunde bewahrt Zugangslink und PIN sorgfältig auf und gibt sie nicht an Dritte weiter. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben, teilt der Kunde dies dem Anbieter mit; der Zugang wird dann unverzüglich gesperrt und auf Wunsch neu ausgestellt.
Nimmt ein Verbraucher im Kundenportal ein Angebot per Schaltfläche an, kommt damit ein entgeltlicher Vertrag zustande. Der zu zahlende Gesamtbetrag sowie der Verweis auf diese AGB und das Widerrufsrecht werden unmittelbar oberhalb der Schaltfläche angezeigt. Die elektronische Widerrufsfunktion nach §5a steht dort während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung; unabhängig vom Portal ist sie zusätzlich unter shineops.de/widerruf.html ohne Anmeldung erreichbar.
Das Kundenportal ist eine freiwillige Zusatzleistung. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht; der Anbieter kann den Zugang jederzeit deaktivieren, insbesondere nach Abschluss des Auftrags. Rechtlich maßgeblich sind die dem Kunden übermittelten Angebote und Rechnungen, nicht die Darstellung im Portal.
Nimmt der Kunde ein Angebot über das Portal an, gilt dies als verbindliche Annahme; der Vertrag kommt bereits mit dieser Erklärung zustande. Eine gesonderte Bestätigung des Anbieters ist dafür nicht erforderlich – sie dient allein der Dokumentation und dem Nachweis des Zugangs.
§10b Pflegeabos: Pflegeplan, Saisonpaket, Rahmenvertrag
Der Anbieter bietet wiederkehrende Leistungen als Dauerschuldverhältnis an: Pflegeplan (Privatkunden, 2 bis 4 Termine im Jahr), Saisonpaket (Wohnmobile, Auswinterung im Frühjahr und Einwinterung im Herbst) und Rahmenvertrag (Firmen und Fahrzeugvermieter, fester Turnus je Fahrzeug). Der Umfang, die Zahl der im Vertragsjahr abrufbaren Termine und die Monatsrate ergeben sich aus der bei Abschluss übergebenen Vertragsübersicht.
Laufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt je nach Vereinbarung 12 oder 24 Monate und beginnt mit dem im Vertrag genannten Datum. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
Kündigung. Innerhalb der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Danach ist er jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Verbraucher können ihre Kündigung jederzeit über die Schaltfläche unter shineops.de/kuendigung.html erklären; die Kündigung ist ebenso wirksam, wenn sie formlos per E-Mail oder Brief erfolgt. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform unter Angabe von Inhalt, Zeitpunkt des Zugangs und Zeitpunkt der Beendigung.
Termine. Die im Vertragsjahr abrufbaren Termine werden gemeinsam abgestimmt; der Anbieter schlägt sie rechtzeitig vor. Ein Termin, der bis zum Ende des jeweiligen Abrufzeitraums nicht wahrgenommen wurde, verfällt und wird nicht in das folgende Vertragsjahr übertragen. Muss ein Termin aus Gründen entfallen, die der Anbieter zu vertreten hat – etwa nach §9 wegen Witterung –, verlängert sich der Abrufzeitraum entsprechend. Bis zum Vertragsende bleiben noch nicht abgerufene Termine nutzbar.
Zahlung. Die Monatsrate ist monatlich im Voraus fällig und wird per Rechnung gestellt. Für die Dauer der Mindestlaufzeit ist die Rate garantiert; Preisänderungen des Anbieters wirken erst für Zeiträume nach deren Ablauf und werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Nicht enthaltene Leistungen. Zusatzleistungen, die nicht in der Vertragsübersicht aufgeführt sind, sowie Aufschläge nach §3 für starke oder extreme Verschmutzung werden gesondert berechnet. Die im Abo enthaltene freie Anfahrt gilt für die Zonen 1 bis 3 nach §4; darüber hinausgehende Entfernungen werden nach §4 berechnet.
Beendigung. Endet der Vertrag, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Raten für Zeiträume nach dem Vertragsende. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach §5a besteht auch beim Abschluss eines Pflegeabos und ist von der Kündigung zu unterscheiden: der Widerruf lässt den Vertrag von Anfang an entfallen, die Kündigung beendet ihn für die Zukunft.
§11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben erbrachte Leistungen und ggf. eingesetzte Materialien wirtschaftlich im Eigentum des Anbieters.
§12 Zahlungsverzug
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Mahngebühren in angemessener Höhe zu erheben.
- Zusätzlich können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
- Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
§12a Dokumentation und Abnahme
Der Anbieter dokumentiert den Fahrzeugzustand vor Arbeitsbeginn und nach Abschluss der Arbeiten, in der Regel fotografisch. Der Kunde kann den dokumentierten Vorzustand sowie die Abnahme nach Fertigstellung durch Unterschrift bestätigen; die Unterschrift wird digital erfasst und aufbewahrt.
Mit der bestätigten Abnahme gilt die Leistung als vollständig erbracht. Bei Verbrauchern ist dieser Zeitpunkt zugleich maßgeblich für das Erlöschen des Widerrufsrechts nach §5a, sofern die dort genannten Erklärungen vorliegen.
§13 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese auf Dienstleistungen anwendbar sind.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.